Was eine "Residenz-Pflicht" ist, wollen Sie wissen? Es handelt sich hierbei um die Beschränkung des Aufenthaltes von Asylbewerber und Asylbewerberinnen. Der Landkreis ist der Wirkungsbereich der zuständigen Ausländerbehörde. Dieser darf nur in offensichtlich begründeten Fällen und mit Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen werden.
„Richtig so!", würden einige deutsch-nationalen DemokratInnen entgegnen. Wir sind jedoch keine Solchen und wir haben was dagegen! Unsere Mindestforderung ist deshalb die Abschaffung der Residenzpflicht für AsylbewerberInnen!
Flüchtlinge und AsylbewerberInnen sind, entgegen der landläufigen Meinung, im seltensten Falle freiwillig hier. Sie mussten vor Folter, Krieg, Armut und Verfolgung flüchten und sich von ihren Familien, ihrem sozialen Umfeld und ihrer vertrauten Umgebung trennen.
Hier angekommen, müssen viele ein perspektivloses Leben in Gemeinschaftsunterkünften führen und da die Residenzpflicht [Landkreisregelung] die Bewegungsmöglichkeit massiv beschränkt, gibt es kaum Alternativen. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um ein Grundrecht handelt, werden hierdurch wichtige soziale Kontakte verhindert und es den Flüchtlingen erschwert, sich gesellschaftlich zu artikulieren. Es wird ihnen die Möglichkeit verwehrt, auch anderen Menschen, außer Gerichten und Ausländerbehörden, von ihren Beweggründen und Zielen zu erzählen. Die Residenzpflicht verhindert die gesellschaftliche Präsenz und Partizipation von Flüchtlingen und damit auch ihre Anerkennung als Gleichberechtigte und Subjekte.
Wir solidarisieren uns mit Flüchtlingsgruppen wie The VOICE Africa Forum und schließen uns ihrem Protest gegen diese und andere Repressionen an.