Zwischenbilanz
Wenn in den ausgewerteten Publikationen der Bundesregierung und der
Bundeszentrale für politische Bildung überhaupt über
"Innere Sicherheit" informiert wird, geht es um illegale
Einwanderung, "Rauschgift" (sic!) und „Organisierte
Kriminalität".
Insgesamt war nichts darüber zu lesen, wie europäische
Innenpolitik und Polizeiarbeit konkret aussehen soll. Mein Eindruck
ist, daß die Regierung beim Schreiben der Blätter kein
Interesse daran hatte, mich über das Themenfeld "Innere
Sicherheit" umfassend zu informieren, sondern ein
Bedrohungsszenario aufbaut. Mittels Worthülsen wie "gemeinsame
Bewertung einzelner Ermittlungstechniken" die Qualität
europäischer Innenpolitik eher verdunkelt denn beleuchtet.
Dies deckt sich mit der Einschätzung von Petra Hanf,
Mitarbeiterin im Büro der grünen Europa-Abgeordneten
Claudia Roth nachdem die Innenminister der EU, die über o.a.
Themen bestimmen, Öffentlichkeit "[...] scheuen wie der Teufel
das Weihwasser."
8 , womit wir bei
der Kritik wären.
EUROPOL
Um die oben genannten Ziele der Europäischen Vernetzung des
Fahndunsapparates zu erreichen, wurde die europäische
Polizeieinheit EUROPOL gegründet. Sie arbeitet bereits seit
1994 ohne irgendeinen Parlamentsbeschluss, sei es auf na-tionaler
oder auf europäischer Ebene. Die einzige Grundlage ihrer
Arbeit ist eine Ministervereinbarung
9 , d.h. es gibt keine gesetzliche
Grundlage.
Um diesen Schwachpunkt zu beheben, wurde vom europäischen
Ministerrat für Inneres und Justiz (Rat der Innenminister der
EU-Staaten) die EUROPOL-Konvention erarbeitet. Auch bei dieser
Konvention, die klar gesetzgebenden Charakter hat, wurde bei der
Vorbereitung kein Parlament angehört. Selbst dem
Innenausschuss des Europäischen Parlamentes wurde der Entwurf
der EUROPOL-Konvention nicht zur Verfügung gestellt
10.
Lediglich die Parlamente der Mitgliedsstaaten bekamen die
Möglichkeit, den fertige Konvention zuzustimmen, nicht aber
auf ihren Inhalt in irgend einer Weise Einfluss nehmen.
11
Dieses Vorgehen, bei dem Regierungsvertreter eine EU-Konvention
machen und die darin enthaltenen Bestimmungen durch Zustimmung der
Nationalparlamente zur Grundlage der Gesetzgebung und Rechtspraxis
der Mitgliedsstaaten wird, setzt die Gewaltenteilung de facto
außer Kraft.
Die BRD hat die Konvention 1998 unterzeichnet
12.
In ihr ist festgelegt, daß EUROPOL keiner parlamentarischen
Kontrolle unterliegt
13. Zur allen
Fragen zu den Grundlagen polizeilichen Zusammenarbeit kann das
Europäische Parlament nur Anfragen und Empfehlungen an den
Ministerrat geben
14.
Alleiniger Chef in Dienstangelegenheiten der EUROPOL-Direktor.
Keine Regierung, kein Parlament kann die Dienstausübung
EUROPOL-Beamten kontrollieren
15.
Für die Nutzung von bedenkenswerten Maßnahmen, wie
verdeckte Ermittlung, Schleierfahndung, ... enthält die
Konvention nur Empfehlungen und keine klar definierten
Regelungen.
Aber ohne irgendwie geartete Kontrolle ist es ohne Belang, welche
rechtlichen Grundlagen EUROPOL-BeamtInnen in Ausübung ihres
Berufes beachten müssen, weil sie sowieso machen können,
was sie wollen!
Die Hauptaufgaben von EUROPOL sollen diejenigen sein, die von der
Budesregierung wie schon oben gesehen als große Bedrohung
entworfen werden: Drogen, Illegale EinwandererInnen
16 und natürlich organisierte
Kriminalität, die traditionellen Vehikel um eine härtere
Gangart zu legitimieren.
Nach Meinung von Prof. Dr.Helmut Janssen,
Kriminologe an der FH Erfurt, gibt es keine OK, zumindest nicht in
der Form, wie sie in der Berichterstattung der bürgerlichen
Medien und von RegierungspolitikerInnen dargestellt werden.
Außerdem war Abschiebung schon immer Mord und Drogenpolitik
symbolische Politik um vom Versagen der eigenen Sozialpolitik
abzulenken. Es gibt keine Drogentoten, nur Opfer der
Drogenpolitik
gerne mitgehört
Auch für die europaweite Überwachung der
Telekommunikation sind weitreichende Massnahmen in Planung: In
Zusammenarbeit mit dem FBI wird seit 1996 ein europäisches
Abhörnetzwerk aufgebaut. Als Vorbild dient das
anglo-amerikanische System Echelon - dieses durchsucht schon seit
1992 pro Stunde 2 Millionen Faxe, E-Mails und Telefongespräche
nach Schlüsselwörtern und zeichnet sie gegebenenfalls
auf- mit dem wichtigen Unterschied, dass beim europäischen
System nach dem Willen der Innenministerkonferenz nicht nur
Geheimdienste, sondern auch andere Behörden (z.B.
Ausländerbehörde, Polizei, ...) die erlauschten
Informationen nutzen können
21.
immer kontrolliert
Nach dem Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) von 1990
sollte in dem Maße, wie die Kontrolle an den
innereuropäischen Grenzen abgebaut werden, die Schranken am
Rand der EU aufgebaut werden. Es geschieht jedoch beides, nach
außen wird aufgerüstet (Nachtsichtgeräte,
CO2-Spürer und Bürgerwehren an der deutschen Ostgrenze)
und die Binnengrenzen bleiben trotzdem zu.
Des weiteren werden europaweit in den Landes- und
Bundespolizeigesetzen die polizeilchen Kontrollbefugnisse
erweitert, z.B. durch die verdachtsunabhängige
Personenkontrolle
22.
+
Zusammenfassung
Die Innen- und Rechtspolitik der Europäischen Union richtet
sich mit großen Aufwand gegen Asylsuchende und
ZuwandererInnen. In dem Rahmen, wie in der EU die Rechte der
Exekutive (EUROPOL und Ministerrat für Inneres und Justiz)
ausgebaut werden, werden BürgerInnenrechte und
Datenschutzbestimmungen außer Kraft gesetzt.
In der öffentlichen Begründung für diese
Maßnahmen werden von der Politik selbst erzeugte Positionen
in der Bevölkerung genutzt:
- die Angst vor zuviel Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten (auch als
Überfremdung, Asylantenschwemme, ... benannt)
- die sogenannte Organisierte Kriminalität
- Drogenhandel, sofern er nicht in staatlich legitimierter Form
auftritt