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Einführung in das Vertragswerk des M.A.I
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M.A.I. - Die wahren Ziele der "Großen"
Der Fall Ethyl Corporation vs. Staat Kanada
Am 14. April 1997 verklagt die Ethyl Corporation den kanadischen Staat auf die Zahlung von 251 Millionen US-Dollar
Entschädigung. Im Juli 1998 endete der Prozeß mit einer Zahlung von 10 Millionen Dollar vom kanadischen
Staat an Ethyl.
Anfang April 1997 hatte das kanadische Parlament ein Einfuhr- und Transportverbot von MMT
beschlossen. MMT ist eine toxische Substanz, die von der Ethyl Corporation hergestellt und dem Benzin beigemischt
wird. Diese Substanz ist gesundheitsschädlich.
Ethyl verklagte die Regierung nach den Regeln der
NAFTA(North Atlantic Free Trade Associaton), dem Vorbild für das M.A.I., wegen der "Enteignung" entgangener
zukünftiger Profite der Firma in Kanada und wegen Rufschädigung.
Am 22. Juli 1998 zog der kanadische Staat
sein Verbot der Herstellung von MMT zurück, Wissenschaftler haben festgestellt, MMT sei doch nicht gefährlich. Im
Gegenzug verzichtet Ethyl Corporation auf seine Entschädigungssumme.
Investorenrechte und deren Profitinteresse haben eindeutig Vorrang vor möglichen
gesundheitlichen Wirkungen für die betroffenen Bevölkerungen.
Begriffsbestimmungen:
Die Begriffe Investor und Investition sind weiter gefaßt, als bis
dahin in Verträgen üblich. Sie umfassen praktisch alles unter der Sonne, ob es
sich um Patente, geistige Eigentumsrechte oder um Schuldverschreibungen
handelt.
Als extremes, aber durchaus mögliches Szenario dürfte es nach Unterzeichnung des M.A.I. noch schwieriger sein, die Forschung an einwilligungsunfähigen Personen oder an Embryonen zu
verbieten; denn beides kann zu lukrativen Investitionsmöglichkeiten führen.
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung:
Die Befürworter des Abkommens stellen diese Klauseln als das Kernstück des M.A.I. dar, in denen es lediglich um die Aufhebung der Diskriminierung zwischen inländischen und ausländischen
Investoren geht.
Kritische Stimmen sehen darin eine Aufhebung aller nationaler Beschränkungen im internationalen Investitionswettbewerbs.
Die Meistbegünstigungsklausel verlangt außerdem, daß ein Investor nicht wegen der Politik seines Landes vom Geschäftemachen in einem bestimmten Land abgehalten werden darf. Ebenso
dürfen Gemeinden und Staaten keine Boykotte gegen Firmen wie Shell in Nigeria zulassen oder stützen, die Menschenrechte verletzen, die Umwelt zerstören oder Kriege anzetteln.
Beschäftigungsauflagen
Eine Vertragspartei erlaubt den Investoren einer anderen Vertragspartei und ihren Investitionen, jede natürliche Person nach Wahl des Investors oder der Investition zu beschäftigen, unabhängig
ihrer Staatsangehörigkeit, sofern diese Person über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügt, die von den zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei ausgestellt wird, und
die betreffende Beschäftigung den Bedingungen und zeitlichen Beschränkungen der dieser Person gewährten Bewilligung entspricht.
Leistungsauflagen
1.folgende Auflagen in Verbindung mit einer Investition sind einer Vertragspartei gegenüber einer anderen verboten:
- Exportauflagen
- Importauflagen
- Einschränkung von Gesetzen und Regelungen, die von ausl. Investoren das Einhalten bestimmter Bedingungen verlangen
d.h.: Verwendung einheimischer Inputs, Einstellung einheimischen Personals, einheimische Zulieferfirmen etc.
- absolute Rechte der Investoren, durch welche die Risiken von Auslandsinvestitionen auf die Gastländer abgeschoben werden sollen;
gehen weit über den Schutz für inländische Investoren hinaus
- Erleichterung der Mobilität des Kapitals du deren Absicherung
damit wird eine gezielte Förderung inländischer Investoren/Unternehmen unmöglich und somit eine regionale Wirtschaftsentwicklung verhindert (Gefahr besonders für den Süden)
Schutz von Investitionen
1.Allgemeine Behandlung
1.Behandlung von Kapitalanlagen gerecht und billig und Gewährung von vollem und dauerhaften Schutz und Sicherheit. Keinesfalls eine weniger günstige Behandlung als im
nationalen Recht vorgesehen.
2.keine Beeinträchtigung durch unangemessene oder diskriminierende Maßnahmen den Betrieb, die Verwaltung, den Gebrauch, die Nutzung oder Verfügung über Kapitalanlagen von
Investoren
Generalklausel zum Schutz vor bisher nicht explizit benannten Politiken, z.B. Mindestlöhne, Mindestverweildauer in einem Land, Abfindungen für entlassene ArbeiterInnen, Gesetze
gegen Kapitalflucht und weitere Regeln und Auflagen
1.Enteignung und Entschädigung
1.Verbot von direkter oder indirekter Enteignung oder Verstaatlichung oder einer ähnlichen Maßnahme, außer:
1.im öffentlichen Interesse;
2.auf nichtdiskriminierende Weise;
3.auf Grund eines rechtmäßigen Verfahrens;
4.gegen gleichzeitige Zahlung einer unverzüglichen, angemessenen und wirksamen Entschädigung
1.Entschädigung ist unverzüglich zu leisten
2.Die Entschädigung entspricht dem angemessenen Marktwert der Investition unmittelbar vor der Enteignung. Der Marktwert darf in keinster Weise eine Wertänderung enthalten
3.Die Entschädigung ist tatsächlich frei verwertbar und frei transferierbar.
1.Schutz vor Unruhen und Konflikten
Schäden durch Krieg und sonstige bewaffnete Konflikte müssen durch den Staat gegenüber allen Investoren im Land in gleicher Weise gutgemacht werden. Die Art der Gutmachung bestimmt der
betroffene Investor
Der M.A.I-Staat hat vor allem für ein sicheres Investitionsklima zu sorgen und wird dies durch entsprechende restriktive Maßnahmen durchsetzen.
1.Streitschlichtung
Verstößt ein Nationalstaat gegen eine der Klauseln, so hat der Investor das Recht, den Staat zu verklagen. Dabei hat der Investor die Möglichkeit die Institution zur Streitbeilegung festzulegen.
Er kann entweder:
1.einem beliebigen zuständigen Gericht oder Verwaltungsgericht der in den Rechtsstreit involvierten Vertragsparteien oder;
2.einem Schiedsgericht
die Streitigkeit zur Beilegung vorzulegen.
Dieser Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus gibt Privatunternehmen und Konzernen das Recht, nationale Regierungen zu verklagen und finanzielle Entschädigung zu verlangen, wenn
ein Gesetz, eine Praxis, eine Politik die im M.A.I. festgelegten Investorenrechte verletzt.
Im Grunde gewährt diese Klausel einem privatem Investor mindestens denselben legalen Status wie einer nationalen (demokratisch gewählten) Regierung, um die M.A.I.-Klauseln
durchzusetzen.
Diese Klauseln sind nur im Kommentar des MAI-Entwurfs aufgeführt.
Standstill bedeutet, daß vom Moment der Unterzeichnung keine neuen Gesetze verabschiedet werden dürfen, die nicht im Einklang mit den M.A.I. Regeln stehen
Roll back heißt, daß die bestehende Gesetzgebung auf Widersprüche zum M.A.I. überprüft und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend geändert werden muß (sun-set-time).
Die Verbindung von Standstill und Roll back ergibt eine Art "Sperriegel-Effekt", durch den jede neue Liberalisierungsmaßnahme eingeschlossen wird und später nicht mehr aufgehoben werden
kann.
M.A.I.-nichtkonforme Gesetze wie Maßnahmen im Bereich Umwelt, Arbeit, soziale Sicherung usw. müssen also irgendwann geändert oder abgeschafft werden.
Dadurch wird die Liberalisierung unwiderruflich. Standstill und Roll back sind sicherlich die gefährlichsten Neuerungen dieses Abkommens.
M.A.I. - Deutschland
"Ein Multilaterales Abkommen hätten gegenüber bilateralen Abkommen zwischen einzelnen Ländern den Vorteil, daß einheitliche Rechtsregeln für alle Akteure geschaffen und das Abschlüsse
von Investitionsabkommen beschleunigt würden." Diese ist die zunächst plausibel klingende Erklärung von Dr. Joachim Karl, Regierungsdirektor für Wirtschaft unter Kohl.
Allerdings ist dies kein Grund für die Abdankung der Politik gegenüber der Wirtschaft und die systematische Zerstörung dessen, was wir unter Demokratie verstehen.
Die Politik geht davon aus, daß Auslandsinvestitionen notwendig sind, um Wachstum und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Anders gesagt, was gut für die Wirtschaft ist, muß auch gut für
Bürgerinnen und Bürger sein.
Das diese Glaubensgrundsätze der Politik nicht richtig sind, hat die Realökonomie längst bewiesen, z.B. steigende Gewinne und Aktienkurse vs. permanente Rationalisierung und damit
einhergehender Arbeitsplatzabbau.
Folgen für Arbeit und soziale Sicherheit
Neben Aufweichung von Umweltstandards Absenkung von Arbeits- und Sozialstandards als verborgenes Ziel.
Es ist das eindeutige Ziel der deutschen Industrie, die Kosten für Arbeit und soziale Sicherheit zu senken.
Entmachtung von Parlamenten und Regierungen (auf allen Ebenen) durch internationale Verträge wie EU, GATT/WTO und NAFTA gegenüber ausländischem und inländischem Kapital.
DGB ist für ein Investitionsabkommen, in dem aber Sozial-, Umwelt- und Arbeitsstandards festgelegt sind
es wird vielleicht auch nur auf einer unverbindlichen Sprache der Freiwilligkeit zurückgehen und ihre Einhaltung ist rechtlich nicht erzwingbar.
"Flexibilisierung der Arbeit"
ERT-Bericht "Europa im Umbruch":
Die europäische Industrie braucht innerhalb Europas einen freien Wettbewerb, um mit der übrigen Welt konkurrieren zu können
=> Drohung mit der Globalisierung
Der ERT fordert von den Regierungen bereits seit langem die Deregulierung von Gesetzen über Arbeitsplatzsicherung, Arbeitszeiten , Mindestlöhne etc., die nach Auffassung des ERT
dem Wirtschaftswachstum entgegen stehen.
Folgen für die Frauen
Die Klauseln des M.A.I. bedeutet für die Frauen konkret, daß die miserable Lage, in der sie sich bereits befinden, eher verschlechtert wird.
Gleichstellung könnte als Investitionshemmnis oder gar Enteignung gelten
Die Intention des M.A.I. - als bisher letztem Versuch -, die neoliberale Plünderung des Planeten und die Ausbeutung weltweit zu legalisieren - ist es eben nicht, eine Angleichung von unten nach
oben durchzusetzen. Es ist genau umgekehrt.
Ex- Minister Rexrodt hat bereits vor einigen Jahren gesagt, daß es notwendig sei in Deutschland Billiglohnsektoren zu errichten, sonst ginge das Kapital ins Ausland. Solche
"Sonderwirtschaftszonen" werden den Druck auf noch "geschützte Normalarbeitsverhältnisse" ausüben.
Folgen für die Umwelt
Da Umweltschutzbestimmungen der Investitonsfreiheit im Wege stehen, sind sie besonders beliebte Ziele der Liberalisierung.
Für die Umwelt bedeuten vor allem die Standstill und Roll back - Klauseln, daß alle Umweltgesetze und Regelungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebenen daraufhin geprüft werden
müssen, ob sie mit dem M.A.I. übereinstimmen. Wenn nicht, müssen sie angepaßt oder aufgehoben werden (siehe Ethyl).
Ökosteuer
"übergeordnetes" Interesse der Energieversorgung in Garzweiler-Tagebau-Streit
Beispiele für M.A.I.- ähnliche Praktiken in Dtl.
Folgen für den Föderalismus
Gemeinderechte
Die USA haben für ihre Bundesstaaten Ausnahmen vom M.A.I. angemeldet. Die alte Bundesregierung lehnte solche Ausnahmen für Dtl. ab mit der Begründung, daß sie und die EU gänzlich gegen
solche Ausnahmen sind. D.h. für Dtl. würde das M.A.I. in voller Schärfe für alle Länder und Gemeinden gelten und somit wäre die Autonomie der Gemeinden über ihre eigene Wirtschaft und
Umwelt zu bestimmen in Frage gestellt.
Ein Beispiel:
Anfang Mai 1998 urteilte das Bundesverfassungsgericht zur Klage von McDonald's gegen die Stadt Kassel im Fall der Verpackungsabgabe. Das Verfassungsgericht gab McDonald's Recht.
Eine solche Verpackungsabgabe sei verfassungswidrig, weil sie ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit von McDonald's & Co sei. Begründet wurde das Urteil damit, daß ökologische
Maßnahmen, wie Müllvermeidung von den Unternehmen nicht erzwungen werden können.
Folgen für Bildung und Kultur
Bildung und Erziehung sind in Dtl. Ländersache. Das M.A.I. nennt sie "Staatsmonopole". Es bestimmt, daß sie ausschließlich nach kommerziellen Kriterien handeln müssen. Bei einer
(erwünschten) Privatisierung müssen sie ausländischen und inländischen Investoren zu gleichen Bedingungen angeboten werden.
Wenn z.B. Universitäten wie jeder andere Betrieb nur nach Prinzipien der Kosten/Nutzen-Erwägung und Profitmaximierung funktionieren, dann
1.wären hohe Studiengebühren die zwingende Folge;
2.hätten Kinder armer Eltern, die diese Gebühren nicht aufbringen könnten, keine Aussicht auf eine Studium an solchen Unis und müßten mit staatlichen Massenunis - wenn es sie dann
noch gibt - vorlieb nehmen;
3.wäre es mit der Freiheit von Lehre und Forschung vorbei, den gelehrt und geforscht würde, was der neoliberalen Wirtschaft nutzen würde;
4.wären die Unis nicht mehr Orte, wo kritische Gedanken erlaubt wären. Die Rekrutierung der Profs und die Gestaltung der Lehrpläne würden der Gewinnmaximierung und der Konkurrenz
folgen.
Nach dem ERT wird Bildung ausdrücklich als Funktion des Arbeitsmarktes und der Entwicklung von "Human-Ressourcen" für die Industrie definiert.
Kultur
Da intellektuelles Eigentum ganz explizit im M.A.I. als Investitionsgut genannt ist, das für alle Investoren geöffnet werden muß, sind auch auf dem Gebiet der Kultur massive Folgen zu erwarten.
Folgen für die Befriedigung der Grundbedürfnisse:
Land, Wasser, Gesundheit, Nahrung
Das M.A.I. verlangt nicht nur, daß öffentliche Unternehmen nach kapitalistischen Prinzipien geführt werden, sondern auch, daß ausländische Investoren freien Zugang zu allen bisherigen
nichtprofitorientierten Sektoren haben müssen.
Das M.A.I. kann dazu benutzt werden, um transnationalen Agrarkonzernen freien Zugang zum Land und zur Kontrolle der Nahrungsproduktion zu geben, was einen Abbau der nationalen
Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln forcieren würde.
Am deutlichsten ist die Gefahr für die Nahrungssicherheit, die von der Biotechnologie, insbesondere von der Gentechnik, ausgeht. Die Gentechnologie wird als neue Wachstumsmaschine und als
Lösung für die Hungerprobleme der Welt dargestellt.
Am Beispiel Wasser wird besonders deutlich, wie gefährlich eine Umsetzung des M.A.I. für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung werden kann.
Es wäre nämlich möglich, daß ausländische Konzerne die Wasserversorgung einer Gemeinde übernehmen. Sie dürfen dann aber nicht verpflichtet werden die Wasserversorgung der Gemeinde auf
Dauer zu gewährleisten.
M.A.I. und die EU
Bereits die Verträge von Maastricht und Amsterdam diktieren im Namen der Globalisierung ein weitreichendes Programm der Zerschlagung der ArbeitnehmerInnenrechte und der öffentlichen
Dienste, der Aushöhlung des Sozialstaates und der Umweltstandards und die sogenannten Sparhaushalte zur sozialen Demontage. - Konvergenzkriterien
Die staatlichen Institutionen übernehmen dabei mehr und mehr die Rolle von reinen Repressonsorganen
Es sei hier bemerkt, daß die M.A.I.- Initiative ursprünglich von der EU-Kommission ausging.
Bereits die Verträge von Maastricht und Amsterdam enthalten Artikel, deren Zielsetzung die Deregulierung aller ArbeitnehmerInnenrechte und die Auflösung der im jeweiligen nationalen Rahmen
gesicherten demokratischen und föderalen Strukturen ist - was alles den Anforderungen des M.A.I. entspricht.
Artikel 90 des Maastrichter Vertrages verlangt die Gleichstellung von privaten und den bisher öffentlichen Betrieben. Dies weist in die Richtung einer generellen Öffnung des europäischen
Marktes für die transnationalen Konzerne.
Um die Konvergenzkriterien für den Euro zu erreichen, betrieben die Regierungen eine "Spar-Politik" der sozialen Demontage.
Der Amsterdamer Vertrag geht diesen Weg konsequent weiter.
Im sogenannten Beschäftigungsteil geht es um die Aushöhlung erkämpfter ArbeitnehmerInnenschutzrechte, die Öffnung und Auflösung der Flächentarifverträge, Einstiegslöhne für
Jugendliche u.a. ... Amsterdam soll dabei helfen die Sozialsysteme und Tarifverträge zu zerschlagen.
Das "Sozialkapitel" sieht eine Festlegung von Mindestvorschriften vor, die aber langfristig zu einer allgemeinen Deregulierung und Nivellierung nach unten führen werden und bald als
Maxima gelten werden.
Mit dem Schengener Abkommen werden dann Menschen verfolgt, die sich für ihre jetzt noch bestehenden Rechte einsetzen und diese verteidigen wollen.
Europa der Regionen
heißt, ein Standortwettbewerb dieser Regionen untereinander
dt. Kapital will Abkehr vom Föderalismus
Zerstörung des Flächentarifvertrages etc. = Vorwegnahme von Standstill and Roll back
Euro als vorrangiges Element zur Deregulierung
Norbert Walter, Chefökonom der dt., Bundesbank fordert, daß die letzten sozialistischen Länder(Dtl., Frankreich u Italien) ihre Errungenschaften, die Tarifverträge und Sozialsysteme, als
überholte Relikte schleifen.
Der Süden unter dem M.A.I.
Das M.A.I. versucht die Regeln der Weltwirtschaft zu ändern und stellt eine Wiedereinführung des Kolonialismus dar. Diesmal werden die Dritte-Welt-Länder aber nicht von fremden Staaten
ausgebeutet und unterdrückt. Jetzt beginnt die Ausbeutung durch die Konzerne und die eigenen Staaten müssen diese Ausbeutung durch Unterdrückung der eigenen Bevölkerung durchsetzen.
Auch hier ist das M.A.I. nur die Krone einer langen Liste von bereits begonnenen Maßnahmen. Der IWF paßt die Staaten der Dritten-Welt schon seit den 80-er Jahren durch
"Strukturanpassungsdarlehen" an die Anforderungen einer rationellen Ausbeutung durch die Konzerne an. Jetzt ist es die Aufgabe des IWF auf dem Finanzsektor zu liberalisieren. Das bedeutet z.
Bsp. eine Liberalisierung des Handels und der Kapitaltransaktionen, also des freien Geldflußes.